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   RG, 26.10.1937 - 4 D 695/37   

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RG, 26.10.1937 - 4 D 695/37 (https://dejure.org/1937,331)
RG, Entscheidung vom 26.10.1937 - 4 D 695/37 (https://dejure.org/1937,331)
RG, Entscheidung vom 26. Oktober 1937 - 4 D 695/37 (https://dejure.org/1937,331)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ist es rechtlich möglich, daß zwei Männer ein Verbrechen gegen den § 176 Abs. 1 Nr. 2 StGB. in Mittäterschaft begehen? 2. Ist es zulässig, Täterschaft und Beihilfe wahlweise festzustellen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 71, 364
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 07.06.1977 - 1 StR 273/77

    Voraussetzungen für das Setzen der Beweiswürdigung des Angeklagten an die Stelle

    Wer einen Tatbeitrag auf der Grundlage gemeinsamen Wollens leistete, war Mittäter nur, wenn er die gesamte zweiaktige Tat als eigene wollte (BGHSt 6, 226, 228; BGH bei Dallinger MDR 1973, 17; BGH, Urt. vom 26. Oktober 1965 - 5 StR 413/65 - RGSt 3, 181, 182/183; 71, 364), wenn auch eingeräumt wurde, daß "die Nötigungshandlung im Vordergrund der Tatbestandsmäßigkeit steht" (BGHSt 6, 226, 228), daß in dieser Handlung "das entscheidende Unrecht liegt" (BGH bei Dallinger a.a.O.).

    Auf der Grundlage dieser Auffassung hat das Reichsgericht in RGSt 71, 364, 365 ausgeführt, daß im Regelfall bei natürlicher Betrachtungsweise die Tätigkeit des Beteiligten, der nicht selbst den Beischlaf vollziehen will, nur als Beihilfe erscheinen wird.

  • BGH, 25.06.1954 - 2 StR 298/53

    Mitwirkung bei Gewaltanwendung - Mittäter - Notzucht

    Unzutreffend ist endlich die Auffassung, eine Mittäterschaft sei auf Seite des Nur-Nötigenden deshalb ausgeschlossen, weil es tatsächlich unmöglich sei, den Beischlaf eines anderen als eigene Tat zu wollen (vgl. RGSt 71, 364).
  • BGH, 16.12.1969 - 1 StR 339/69

    Voraussetzungen der Strafbildung - Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe

    Das Reichsgericht hat bei dem nicht zu behebenden Zweifel, ob "die schwerere Teilnahmeform der Mittäterschaft oder die leichtere der Beihilfe" vorliegt, "nach einem allgemeinen strafrechtlichen Grundsatz die leichtere Form angenommen" (RGSt 71, 364, 365).
  • LG Frankfurt/Main, 28.01.1948 - PKs 1/47

    Tötung von Geisteskranken durch Giftgas und Giftinjektion

    Hinsichtlich der Frage, ob ein Teilnehmer an einer strafbaren Handlung Täter oder Gehilfe ist, vertrat das Reichsgericht bis zu seiner Auflösung die sog. subjektive Theorie, d.h. es stellte darauf ab, ob der Teilnehmer die Tat "als eigene gewollt" hat oder ob er nur zu einer fremden Tat Hilfe leisten wollte (RGSt. 71, 364; RG JW 1937, 2609, RG DR 1940, 634, RGSt. 74, 85).

    Ob die Strafermässigung für den Gehilfen auf den Fall des Fehlens eigener Ziele beschränkt werden muss, oder ob sie auch dann geboten sein kann, zwar eigene Ziele verfolgt werden, die Beteiligung des Teilnehmers an der objektiven Ausführung aber eine ganz untergeordnete ist, steht hier nicht zur Erörterung (auch das Reichsgericht hält in der Entscheidung RGSt. 71, 364 neben der Willensrichtung die "natürliche Betrachtungsweise" für beachtlich).

  • BGH, 30.06.1960 - 2 StR 275/60

    Zulässigkeit einer Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und Hehlerei - Beihilfe

    (Im letzteren Sinne hat das Reichsgericht in RGSt 71, 364 entschieden, während der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in dem nichtveröffentlichten Urteil 5 StR 602/52 vom 28. August 1952 die Zulässigkeit der Wahlfeststellung beiläufig, ohne daß das Urteil darauf beruhte, bejaht hat.) Hier ist nämlich nicht nur die Alternative zwischen Mittäterschaft und Beihilfe gegeben.
  • LG Wuppertal, 19.05.1952 - 5 Ks 1/51

    Erschiessung des Bürgermeisters von Stollberg wegen Hissens der weissen Fahne auf

    Im übrigen muss bei Zweifeln an der Willensrichtung des bei einer Straftat Mitwirkenden Beihilfe angenommen werden (RGSt. 71, 364).
  • BGH, 14.08.1975 - 3 StR 235/75

    Anwendbarkeit des Zweifelssatzes - Ausreichende Überprüfung eines Gerichtes

    Es kann dahinstehen, ob die Verschiedenheit der äußeren Sachverhaltsgestaltung, von deren Möglichkeit das Urteil ausgeht, die vom Landgericht vorgenommene entsprechende Anwendung des Grundsatzes "im Zweifel für den Angeklagten" zuläßt (vgl. BGHSt 23, 203, 206/207) oder ob in einem Falle wie dem vorliegenden eine Wahlfeststellung zwischen versuchtem Diebstahl und Beihilfe zum versuchten Diebstahl in Betracht kommt (vgl. einerseits RGSt 71, 364, andererseits BGH, Urteil vom 28. August 1952 - 5 StR 602/52 bei Dallinger MDR 1953, 21; offengelassen in BGHSt 15, 63, 65).
  • BGH, 27.08.1953 - 3 StR 294/53

    Rechtsmittel

    In der Regel ist dessen Verhalten als Beihilfe anzusehen (RGSt 71, 364).
  • LG Wuppertal, 04.11.1954 - 5 Ks 1/51

    Erschiessung des Bürgermeisters von Stollberg wegen Hissens der weissen Fahne auf

    Im übrigen muss bei Zweifeln an der Willensrichtung des bei einer Straftat Mitwirkenden Beihilfe angenommen werden (RGSt. 71, 364).
  • BGH, 23.10.1952 - 4 StR 142/52

    Rechtsmittel

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass dann, wenn zwei Personen an der Ausführung einer Straftat teilgenommen haben und nicht feststellbar ist, wer als Täter und wer als Gehilfe beteiligt war, zu Gunsten beider die geringere Teilnahmeform festzustellen und jeder Angeklagte nur wegen Beihilfe zu verurteilen ist (RGSt 71, 364 f).
  • LG Frankfurt/Main, 12.12.1949 - 5 Ks 4/49

    Misshandlung jüdischer Häftlinge sowie Beteiligung an der Selektion alter,

  • LG Frankfurt/Main, 05.04.1950 - 51 Ks 1/50

    Mitwirkung eines Beamten im Judenreferat an den Deportationen aus Frankfurt/M. in

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